Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese AGB regeln alle geschäftlichen Beziehungen zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und SCOUT YOUR DOG, Inhaberin Wiebke Preuß, im Folgenden SYD genannt, unabhängig davon, wie eine Geschäftsbeziehung zustande gekommen oder wie ein Auftrag erteilt wurde (online/digital, schriftlich, telefonisch, persönlich).
Diese AGB umfassen die Bereiche Besuchshundedienst und nachfolgend die Veranstaltungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen –Besuchshundedienst-
§ 1Vertragsabschluss und Widerrufs-/Rückgaberecht
Die einseitige Anmeldung zu einem Termin für den Besuchshundedienst (Kundenauftrag / Terminbuchung) stellt ein unverbindliches Angebot durch den Anmelder dar. Erst durch Annahme dieses Angebotes durch SYD kommt ein für beide Seiten rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Die Annahme des Angebotes erfolgt in Form einer Auftrags- und Terminbestätigung. SYD behält sich vor, einzelne Angebote ohne Nennung von Gründen abzulehnen oder auf die Anwesenheit von Therapeuten oder Pflegepersonal zu bestehen.
Nach Eingang eines Kundenauftrags / einer Terminbuchung erfolgt seitens SYD eine Auftrags- und Terminbestätigung. Mit Zugang der Auftrags- und Terminbestätigung bestätigt SYD, dass der/die gewünschte/ Termin/e für 14 Tage in dem vom Kunden gewünschten Zeitraum reserviert ist/sind. Dienstleistungsverträge können für einen einzelnen Termin oder für regelmäßige Termine innerhalb eines im Vertrag näher definierten Zeitraums vereinbart werden. Die genauen Konditionen werden im jeweiligen Dienstleistungsvertrag aufgeführt. Nach Verstreichen eines 14-tägigen Widerrufsrechts seitens des Kunden und der Rücksendung des unterschriebenen Dienstleistungsvertrags (der als Anlage der Auftrags- und Terminbestätigung beigefügt wird) gelten die vereinbarten Termine als fest reserviert. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht bei Dienstleistungen, die im Fernabsatz vereinbart werden, ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftrags- und Terminbestätigung gegenüber den Kunden.
§ 2 Rücktritt
Seitens des Anbieters: SYD behält sich vor, einzelne Termine abzusagen und/oder die gesamten getroffenen Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung aufzukündigen, wenn sich die weitere Durchführung des Besuchshundedienstes negativ auf die Gesundheit und/oder das Wohlbefinden der beteiligten Hunde auswirken kann. Die Entscheidung darüber, ob eine derartige Beeinträchtigung vorliegt, trifft ausschließlich die Inhaberin. Liegen die Gründe für eine derartige Absage im Einflussbereich des Kunden, kann einmalig ein Ersatztermin vereinbart werden, bis zu dem sich der Kunde verpflichtet, die für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Bedingungen zu schaffen bzw. wiederherzustellen. Erfolgt eine Absage durch SYD, die der Kunde zu vertreten hat, kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn), ist das vereinbarte Entgelt zur Zahlung fällig. Die separat ausgewiesenen Fahrtkosten werden ebenfalls berechnet, wenn die Absage weniger als zwei Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt.
Bei Absage eines Termins durch die SYD aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, erfolgt die Ansetzung eines Ersatztermins in Absprache mit dem Kunden. Weitergehende Ansprüche gegen die SYD bestehen nicht.
Seitens des Kunden: Ein Rücktritt vom gesamten Dienstleistungsvertrag für den Besuchshundedienst ist nur schriftlich möglich. Die Verlegung einzelner Termine und Neuterminierung kann auch fernmündlich oder persönlich erfolgen. Die Verlegung oder Absage einzelner Termine im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags hat allein keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Gesamtvertrags. Dieser bleibt unverändert bestehen. Die vereinbarten Termine sind für beide Seiten verbindlich. Sollten Terminverschiebungen dennoch erforderlich sein, müssen diese mindestens 24 Stunden vorher avisiert werden. Erfolgt eine Absage durch den Kunden kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn), ist das vereinbarte Entgelt zur Zahlung fällig. Die separat ausgewiesenen Fahrtkosten werden ebenfalls berechnet, wenn die Absage weniger als zwei Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Bei Nichterscheinen einzelner Teilnehmer oder vorzeitigem Verlassen ist das volle Entgelt zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
§ 3 Eignungsnachweise und Dokumentation
Alle für den Besuchshundedienst eingesetzten Hunde, auch SYD fremde, werden regelmäßig auf ihre individuelle Eignung getestet und befinden sich im regelmäßigem Training. Fremdtiere kommen nur im Ausnahmefall zum Einsatz. Der Einsatz von Fremdhunden wird vorab mit dem Kunden abgesprochen.
Die Hunde verfügen bei Einsatz über entsprechende Gesundheitszeugnisse, sind entsprechend geimpft und gesund. Nachweise stehen jedem Kunden auf Wunsch zur Einsicht, in den Büroräumen von SYD, zur Verfügung.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
Die Hunde, die für SYD im Einsatz sind, sind ausnahmslos für den Einsatz der entsprechenden Veranstaltungen geeignet. Ein Restrisiko kann bei Tieren jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Es gelten die folgenden Regelungen. Für die Termine von SYD besteht eine branchenübliche Haftpflichtversicherung, die auch alle Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise durch SYD umfasst. Im Zweifelsfall obliegt die Haftungsprüfung der Rechtsabteilung der entsprechenden Versicherung.
Über diesen Versicherungsschutz hinaus gilt: Eine Haftung von SYD oder der Begleitperson im Rahmen der Termine wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Soweit der Kunde / die beteiligte Person/en durch den Hundeführer aufgefordert wird/werden, bestimmte Handlungen zu unterlassen, übernimmt diese Person alleine, bei Nichtbeachten der Anweisungen, die Verantwortung für eventuelle Folgen. Jegliche Beteiligten sind durch den Kunden von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Den Anweisungen des Hundeführers von SYD ist Folge zu leisten.
§ 5 Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen
Für den Besuchshundedienst gilt ein fester Stundensatz, der in der jeweils aktuellen Preisliste und im individuellen Angebot aufgeführt ist. Es wird unterschieden zwischen Einzelterminen und Termine im Rahmen einer Dauervereinbarung. Die Preise für einen Besuchshundedienst sind zeitlich gestaffelt und enthalten das Entgelt für den eigentlichen Besuch, alle erforderlichen Dokumentationen und sonstigen Nebenkosten sowie die Anfahrt im Nahbereich. Fahrtkosten werden, wenn möglich, anteilig berechnet. Die Termine für den Besuchshundedienst werden einzeln berechnet. Der Kunde erhält am Ende der Veranstaltung eine Rechnung, bei langfristigen Dienstleistungsverträgen monatlich. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar rein netto ohne Abzug in bar am Veranstaltungstag oder durch Banküberweisung vorab.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen -Veranstaltungen-
§ 1 Vertragsabschluss und Widerrufs-/Rückgaberecht
Buchungsanfragen für eine Veranstaltung (Seminar, Wanderungen, Krimitouren, und andere Events) werden nach Prüfung des gewünschten Termins schriftlich, UNVERBINDLICH bestätigt. Nach Eingang der Terminbuchung und der unterschriebenen, verbindlichen Anmeldungen erfolgt seitens SYD eine verbindliche Terminbestätigung. SYD behält sich vor, Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen, wenn nicht mindestens vier Teilnehmer verbindlich zugesagt haben.
Nach Verstreichen eines 14-tägigen Widerrufsrechts seitens des Kunden gilt der Termin als fest gebucht. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht bei Dienstleistungen, die im Fernabsatz vereinbart werden, ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die Frist beginnt mit Zugang der Terminbestätigung gegenüber den Kunden. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers begonnen hat oder der Auftraggeber diese selbst veranlasst hat. Mit Unterzeichnung der Buchung erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung der Dienstleistung. Kosten für bereits für die Veranstaltung gekaufte Materialien müssen bei Absage vom Kunden ersetzt werden.
§ 2 Rücktritt
Seitens des Anbieters:
Muss ein Veranstaltungstermin aus Gründen, die der Anbieter zu verschulden hat ausfallen, werden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch entsteht nicht. Der Veranstalter wird vor einem Rücktritt die Möglichkeiten eines Ersatztermins prüfen und anbieten.
Seitens des Kunden:
Ein Rücktritt vom Termin ist nur schriftlich möglich.
Stornogebühren: Der Rücktritt vom Termin für eine Veranstaltung kann kostenfrei bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei Rücktritt/Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn stellen wir 25 Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung. Bei Rücktritt /Stornierung bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stellen wir 50 Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung. Bei später erfolgender Absage hat SYD Anspruch auf das vereinbarte Honorar in voller Höhe. Eine Umbuchung auf einen späteren Veranstaltungstermin seitens des Kunden ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei Absage nach Beginn der Anreise ist das vollständige Honorar nebst Auslagen und Fahrtkosten zur Zahlung fällig.
§ 3 Gewährleistung und Haftung
Die Hunde, die für SYD im Einsatz sind, sind ausnahmslos für den Einsatz der entsprechenden Veranstaltungen geeignet. Ein Restrisiko kann bei Tieren jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Es gelten die folgenden Regelungen. Für die Termine von SYD besteht eine branchenübliche Haftpflichtversicherung, die auch alle Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise durch SYD umfasst. Im Zweifelsfall obliegt die Haftungsprüfung der Rechtsabteilung der entsprechenden Versicherung.
Über diesen Versicherungsschutz hinaus gilt: Eine Haftung von SYD oder der Begleitperson im Rahmen der Termine wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Soweit der Kunde / die beteiligte Person/en durch den Hundeführer aufgefordert wird/werden, bestimmte Handlungen zu unterlassen, übernimmt diese Person alleine, bei Nichtbeachten der Anweisungen, die Verantwortung für eventuelle Folgen. Jegliche Beteiligten sind durch den Kunden von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Den Anweisungen des Hundeführers von SYD ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen Kundenhunde mitgeführt werden.
Das Mitführen / die Teilnahme eigener Hunde geschieht auf eigene Gefahr. Der mitgeführte Hund muss über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Halter des Hundes bestätigt mit der Anmeldung/ Teilnahme, dass der teilnehmende Hund gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage ist. Etwaige Besonderheiten (Unverträglichkeiten/ Soziale & Körperliche Einschränkungen) sind bei Anmeldung anzugeben. SYD entscheidet im Einzelfall, ob eine Teilnahme möglich ist.
Auf den Veranstaltungen von SYD findet KEIN Hundetraining / KEINE Hundeausbildung statt.
§ 4 Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen
Das Honorar für eine Veranstaltung wird immer individuell kalkuliert. Einzelheiten finden Sie im jeweiligen Angebot, das (wenn kein anderer Zeitraum angegeben ist) für sechs Wochen gültig ist. Auch die Zahlungsbedingungen werden individuell im Angebot festgelegt und bei Buchung durch den Kunden verbindlich bestätigt.
§ 5 Zusätzliche Kosten
Neben dem vereinbarten Honorar übernimmt der Kunde sämtliche Kosten für Anfahrt, Unterbringung und Verpflegung wie im individuellen Angebot aufgeführt. Für diese zusätzlichen Kosten kann eine Pauschale vereinbart werden, in der alle Nebenkosten enthalten sind. Entstehen dem Kunden durch Buchung einer Veranstaltung zusätzliche Kosten für Anfahrt, Unterbringung und Verpflegung sind diese Kosten NICHT in dem Veranstaltungsangebot enthalten und vom Kunden zu tragen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, anzuwenden auf alle vorab erläuterten Bereiche
§ 1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Besteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, liegt der Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit den Seminaren beim Anbieter (ADC). Der Gerichtsstand hierfür ist Springe. Der ADC ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
§ 2 Sonstiges
Wir bitten unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht, unter Vorgabe einer angemessener Frist zur Unterlassung. Wir garantieren die Anpassung oder Entfernung der entsprechenden Texte, sollten Ihre Einwände berechtigt sein, und anderweitige Bestandteile der Website in angemessener Frist , so dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes nicht erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG.
§ 3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Stadthagen.
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